Info

Durch eine Adressenanfrage erhalten Sie die Adresse einer Person gemäß Lov om Det Centrale Personregister (Gesetz über Das Zentrale Personenregister).

In der Lösung müssen Sie den vollen Namen der Person sowie entweder die Personennummer, das Geburtsdatum oder die jetzige/eine frühere Adresse angeben.
In dieser Selbstbedienungslösung kann man Anfragen für Adressen von bis zu 10 Personen stellen.

Falls die Adresse von vor dem 1. Januar 1971 ist, können Sie diese Selbstbedienungslösung nicht verwenden. Wenden Sie sich an Stelle dessen an Landsarkivet (neues Fenster) oder Ihre Kommune.

Eine Adresse Abfragekosten 93 kr. Pro. Abfrage, die Sie elektronisch bezahlen. Sobald die Zahlung erfolgt ist, können Sie den Kauf nicht zu stornieren und erhalten den Betrag zurück.

Lesen Sie mehr über die Regeln im Lov om Det Centrale Personregister (Gesetz über Das Zentrale Personenregister) unter retsinformation.dk (neues Fenster).

Anlagen

Einige Personen haben eine geheime Adresse.
Falls dies bei der gesuchten Person der Fall ist, händigt die Lösung die Adresse nur aus, falls Sie einen Rechtsanspruch gegenüber der Person nachweisen können. D. h. falls Sie die Adresse aufgrund eines fälligen Darlehens, einer Erbschaftsforderung o. ä. benötigen.
Daher müssen Sie einen Nachweis für den Rechtsanspruch beifügen.